OnlyFans in der Schweiz anmelden: selbstständig, Gewerbe & AHV (2026)

Taschenrechner und Unterlagen — als OnlyFans-Creator in der Schweiz selbstständig anmelden

Du möchtest als OnlyFans-Creator durchstarten und fragst dich, wie du dich in der Schweiz richtig anmelden musst? Dieser Ratgeber zeigt dir den sauberen Weg, wie du als OnlyFans-Creator selbstständig wirst: von der Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse über die Frage, ob du ein Gewerbe oder einen Handelsregister-Eintrag brauchst, bis zur Mehrwertsteuer. Es geht hier um das Starten und Anmelden. Wie du deine Einnahmen anschliessend deklarierst und versteuerst, vertiefen wir im Ratgeber OnlyFans-Einnahmen versteuern in der Schweiz.

Wichtig: Dies sind allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Die konkrete Einordnung hängt von deiner Situation und deinem Wohnkanton ab. Kläre deinen Fall mit deiner AHV-Ausgleichskasse und bei Bedarf mit einer Treuhänderin oder einem Treuhänder.

Selbstständig oder angestellt? Was bei OnlyFans gilt

Wer auf eigene Rechnung Inhalte erstellt und über OnlyFans Einnahmen erzielt, gilt sozialversicherungsrechtlich in der Regel als selbstständigerwerbend. Ob du tatsächlich als selbstständig anerkannt wirst, entscheidet nicht du selbst, sondern die AHV-Ausgleichskasse. Sie prüft anhand der Umstände, ob du in eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeitest, das unternehmerische Risiko trägst und deine Arbeit selbst organisierst. Trifft das nicht zu, kann eine Tätigkeit auch als unselbstständig (also faktisch angestellt) eingestuft werden.

Für die meisten OnlyFans-Creator, die eigenständig produzieren und vermarkten, läuft es auf eine selbstständige Erwerbstätigkeit hinaus. Genau dafür musst du dich anmelden.

OnlyFans in der Schweiz anmelden: der Ablauf bei der Ausgleichskasse

Der zentrale Schritt, um in der Schweiz mit OnlyFans legal selbstständig zu starten, ist die Anmeldung bei einer AHV-Ausgleichskasse. So läuft es typischerweise ab:

  1. Du meldest dich bei einer Ausgleichskasse (oft der kantonalen SVA) und beantragst die Anerkennung als selbstständigerwerbende Person.
  2. Du füllst den Fragebogen zur Abklärung der Selbstständigkeit aus. Dort machst du Angaben zu deiner Tätigkeit, deinen Auftraggebern beziehungsweise Einnahmequellen, deiner Organisation und deinem erwarteten Einkommen.
  3. Die Ausgleichskasse prüft und teilt dir mit, ob sie dich als selbstständig anerkennt.
  4. Nach der Anerkennung zahlst du AHV-, IV- und EO-Beiträge auf dein selbstständiges Einkommen.

Zur Höhe der Beiträge: Selbstständigerwerbende zahlen auf ihr Einkommen einen Beitrag an AHV/IV/EO, dessen Höchstsatz aktuell rund 10 Prozent beträgt. Für tiefere Einkommen gilt eine sinkende Beitragsskala, sodass der Satz niedriger ausfällt. Die Ausgleichskasse stellt zunächst Akontobeiträge (provisorische Beiträge) auf Basis deines voraussichtlichen Einkommens und rechnet später definitiv ab. Die genauen, jährlich gültigen Werte findest du im offiziellen Merkblatt 2.02 der AHV/IV.

Gut zu wissen: Als Selbstständigerwerbende bist du nicht obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert und musst dich um Vorsorge (Säule 3a, allenfalls freiwillige berufliche Vorsorge), Krankentaggeld und Unfall selbst kümmern. Das offizielle Bundesportal ch.ch bietet dazu eine Checkliste.

Brauche ich ein Gewerbe oder einen Handelsregister-Eintrag?

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, man müsse zwingend eine Firma gründen. Wenn du als Einzelperson selbstständig auf OnlyFans arbeitest, bist du automatisch ein Einzelunternehmen (Einzelfirma). Dafür ist kein Gründungsakt und kein Startkapital nötig, die Einzelfirma entsteht mit der Aufnahme deiner Tätigkeit.

Ein Eintrag ins Handelsregister ist für ein Einzelunternehmen erst dann Pflicht, wenn dein Jahresumsatz CHF 100’000 übersteigt und du ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibst. Darunter ist der Eintrag freiwillig. Betreibst du mehrere Einzelunternehmen, wird deren Umsatz zusammengerechnet. (Quelle: KMU-Portal des Bundes.)

Mit dem Handelsregister-Eintrag kommen zusätzliche Pflichten wie eine Buchführungspflicht und die Unterstellung unter die Konkursbetreibung. Für viele kleinere OnlyFans-Creator ist ein Eintrag also weder nötig noch automatisch sinnvoll, ausser der Umsatz erreicht die Schwelle oder du willst deinen Firmennamen schützen lassen.

Mehrwertsteuer (MWST): die Schwelle von CHF 100’000

Auch bei der Mehrwertsteuer gilt eine Umsatzschwelle: Liegt dein weltweiter Jahresumsatz über CHF 100’000, wirst du grundsätzlich MWST-pflichtig und musst dich unaufgefordert bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) anmelden. Unter dieser Grenze bist du in der Regel von der MWST-Pflicht befreit. Ob du pflichtig bist, kannst du über den offiziellen MWST-Steuerpflicht-Check der ESTV prüfen.

Zu beachten ist, dass Einnahmen von einer internationalen Plattform wie OnlyFans für die Umsatzberechnung relevant sein können. Wie sich Auslandsbezug und Leistungsort konkret auswirken, ist ein Detailthema, das du im Zweifel mit der ESTV oder einer Treuhandstelle klärst.

Einnahmen deklarieren und legal bleiben

Unabhängig von Umsatzhöhe und Handelsregister gilt: Deine OnlyFans-Einnahmen sind steuerbares Einkommen und gehören in deine Steuererklärung. Auch wenn du (noch) klein bist und weder HR-Eintrag noch MWST-Pflicht hast, musst du deine Einnahmen der AHV melden und beim Einkommen deklarieren. Ein paar Grundlagen helfen, sauber zu bleiben:

  • Führe eine einfache Aufstellung deiner Einnahmen und Ausgaben, auch ohne formelle Buchführungspflicht.
  • Bewahre Abrechnungen und Auszahlungsbelege von OnlyFans auf.
  • Lege einen Teil deiner Einnahmen für Steuern und AHV-Beiträge zurück.
  • Melde eine wesentliche Änderung deines Einkommens der Ausgleichskasse, damit die Akontobeiträge stimmen.

Die konkrete Besteuerung, Abzüge und die Deklaration Schritt für Schritt behandeln wir separat im Ratgeber OnlyFans-Einnahmen versteuern in der Schweiz. Wie das Geld überhaupt bei dir ankommt und was mit Twint und Karte in der Schweiz gilt, liest du unter OnlyFans in der Schweiz bezahlen.

Du bist nicht in der Schweiz ansässig? In Deutschland und Österreich gelten für Anmeldung und Gewerbe eigene Regeln. Für Deutschland führt dich der Ratgeber OnlyFans-Gewerbe anmelden in Deutschland weiter, für Österreich der Ratgeber OnlyFans in Österreich anmelden.

Checkliste: als OnlyFans-Creator in der Schweiz starten

  1. Kläre, ob deine Tätigkeit als selbstständig gilt, und melde dich bei der AHV-Ausgleichskasse an (Fragebogen zur Selbstständigkeit).
  2. Als Einzelperson bist du automatisch Einzelunternehmen, kein Gründungsakt nötig.
  3. Handelsregister-Eintrag: erst ab über CHF 100’000 Umsatz Pflicht, darunter freiwillig.
  4. MWST: Prüfe ab CHF 100’000 Umsatz die Anmeldung bei der ESTV.
  5. Kümmere dich um Vorsorge (Säule 3a) sowie um Kranken-, Unfall- und allenfalls Taggeldversicherung.
  6. Halte Einnahmen und Ausgaben fest und deklariere dein Einkommen.

Wenn du sichtbar werden und echte Fans erreichen willst, kannst du dich anschliessend in unser Creator-Verzeichnis aufnehmen lassen. Wie das geht und was ein Eintrag mit verifizierten, offiziellen Links bringt, erfährst du unter Dein Eintrag.

Häufige Fragen: OnlyFans in der Schweiz anmelden

Muss ich mich bei der AHV anmelden, wenn ich mit OnlyFans starte?

Ja. Wer selbstständig Einkommen erzielt, meldet sich bei einer AHV-Ausgleichskasse an und lässt die Selbstständigkeit anerkennen. Die Kasse prüft deine Angaben im Fragebogen zur Abklärung der Selbstständigkeit und setzt danach deine Beiträge fest. Den genauen Ablauf klärst du direkt mit deiner Ausgleichskasse.

Brauche ich ein Gewerbe oder eine Firmengründung?

Nicht zwingend. Als Einzelperson bist du automatisch ein Einzelunternehmen, ohne Gründungsakt oder Startkapital. Ein Handelsregister-Eintrag ist erst Pflicht, wenn dein Jahresumsatz CHF 100’000 übersteigt; darunter ist er freiwillig.

Ab wann muss ich Mehrwertsteuer abrechnen?

Grundsätzlich ab einem Jahresumsatz über CHF 100’000. Dann musst du dich unaufgefordert bei der ESTV anmelden. Ob und ab wann du pflichtig bist, prüfst du mit dem offiziellen MWST-Check der ESTV oder mit einer Treuhandstelle.

Muss ich kleine OnlyFans-Einnahmen überhaupt melden?

Ja. Auch kleine Einnahmen sind steuerbares Einkommen und gegenüber der AHV beitragspflichtig, unabhängig davon, ob du im Handelsregister stehst oder MWST-pflichtig bist. Halte deine Einnahmen fest und deklariere sie in der Steuererklärung.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetze, Schwellenwerte und Beitragssätze können sich ändern und werden je nach Kanton unterschiedlich gehandhabt. Für deinen konkreten Fall wende dich an deine AHV-Ausgleichskasse (SVA), die ESTV oder eine Treuhänderin bzw. einen Treuhänder. Offizielle Quellen: ahv-iv.ch, ch.ch, kmu.admin.ch und estv.admin.ch. Stand: Juli 2026.

Wir sind keine Steuerberater

WinkView ist keine Steuerberatung, und dieser Artikel ist keine Steuerberatung. Er erklärt die allgemeinen Regeln, recherchiert aus den im Text verlinkten offiziellen Quellen, und kann deine persönliche Situation nicht berücksichtigen. Bevor du etwas einreichst oder eine Entscheidung darauf stützt, lass dir die Details von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater oder direkt von der zuständigen Behörde bestätigen. Regeln ändern sich, und die Verantwortung für deine Erklärung bleibt bei dir.