OnlyFans-Einnahmen versteuern in der Schweiz: Steuern, AHV & Anmeldung (2026)

Finanzunterlagen und Taschenrechner — OnlyFans-Einnahmen in der Schweiz versteuern

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Du verdienst mit OnlyFans oder Fansly Geld und fragst dich, was du in Sachen OnlyFans Steuern Schweiz beachten musst? Diese Frage kommt bei fast jeder Creatorin und jedem Creator irgendwann auf – und die Antworten aus deutschen Ratgebern helfen dir hier oft nicht weiter, weil in der Schweiz eigene Regeln gelten. In diesem Guide gehen wir Schritt für Schritt durch: Legalität, Selbständigkeit, das Deklarieren deiner Einnahmen, AHV, die Mehrwertsteuer und ein paar Praxis-Tipps. Alles in du-Form, ehrlich und ohne Panikmache.

Geprüft von der WinkView Redaktion · Zuletzt geprüft: 22. Juli 2026

Dieser Artikel erläutert die Regeln zu den Schweizer Creator-Steuern allgemein, recherchiert aus primären offiziellen Quellen (unten verlinkt). Es handelt sich um allgemeine Informationen, nicht um eine individuelle steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung, und die Rechtslage kann sich ändern. Für Ihre eigene Situation wenden Sie sich an eine qualifizierte Fachperson oder die zuständige Behörde. Wie wir recherchieren und korrigieren, lesen Sie in unseren Redaktionellen Grundsätzen. Fehler gefunden? Sagen Sie es uns.

Ist OnlyFans in der Schweiz legal?

Kurz und klar: Für Erwachsene ab 18 Jahren ist das Erstellen und Konsumieren von Erwachseneninhalten in der Schweiz legal. OnlyFans ist eine regulär registrierte Plattform mit Sitz in Grossbritannien. Da Sexarbeit in der Schweiz grundsätzlich legal ist, gilt ein generelles Verbot der Plattform gemäss Einschätzung von Rechtsexpertinnen und -experten als eher unwahrscheinlich.

Wichtig sind aber die Grenzen des Erlaubten: Verbotene Pornografie (etwa mit Minderjährigen oder Gewaltdarstellungen) bleibt strafbar, und Inhalte dürfen Minderjährigen nicht zugänglich gemacht werden. Solange du dich in diesem Rahmen bewegst und deine Einnahmen korrekt versteuerst, bist du auf der sicheren Seite. Genau darum geht es im Rest dieses Artikels.

Selbständig oder nicht? Wie dich Steueramt und AHV einordnen

In der Schweiz giltst du als selbständigerwerbend, wenn du unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeitest, in unabhängiger Stellung tätig bist und dein eigenes wirtschaftliches Risiko trägst. Als OnlyFans-Creatorin triffst du deine eigenen Entscheidungen, nutzt deine eigene Ausrüstung und bedienst mehrere Kundinnen und Kunden (deine Abonnenten). Das spricht in vielen Fällen für eine selbständige Tätigkeit.

Ob du im konkreten Fall als selbständig gilst, entscheidet aber die Ausgleichskasse (SVA) anhand deiner Gesamtsituation – nicht du selbst. Du meldest dich dazu mit dem «Fragebogen zur Abklärung der Selbständigkeit» bei deiner kantonalen Ausgleichskasse an und reichst Belege ein, zum Beispiel deine Auszahlungs-Statements (Payout-Statements) der Plattform. Erst wenn die SVA dich als selbständig anerkennt, giltst du sozialversicherungsrechtlich auch so.

OnlyFans Steuern in der Schweiz: Einnahmen richtig deklarieren

Das Wichtigste zuerst: In der Schweiz musst du dein gesamtes Einkommen in der Steuererklärung angeben – auch Nebeneinkünfte und auch dann, wenn du das Geld auf ein ausländisches Konto (etwa Wise oder Revolut) erhältst. OnlyFans-Einnahmen sind steuerbares Einkommen und gehören deklariert. Ob am Ende Steuern anfallen und wie viel, hängt von deinem Kanton, deiner Gemeinde und deinem Gesamteinkommen ab – die Sätze unterscheiden sich in der Schweiz je nach Wohnort teils deutlich.

Als selbständig erwerbende Person genügt in der Regel eine einfache Aufstellung deiner Einnahmen und Ausgaben (einfache Buchführung). Geschäftsmässig begründete Kosten – etwa für Ausrüstung, Requisiten oder Plattformgebühren – kannst du grundsätzlich von den Einnahmen abziehen. Bewahre dafür alle Belege auf.

USD-Auszahlungen in Franken umrechnen

OnlyFans zahlt in der Regel in US-Dollar aus. Für die Steuererklärung musst du diese Beträge in Schweizer Franken umrechnen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht dafür offizielle Fremdwährungskurse. Für die Umrechnung von Einkommen kannst du entweder den von der ESTV publizierten Jahresmittelkurs oder den jeweiligen Tageskurs verwenden. Die aktuellen Kurse findest du direkt bei der ESTV. Wenn du magst, wie du in der Schweiz überhaupt bezahlt wirst und welche Rolle Twint spielt, liest du im Ratgeber OnlyFans bezahlen in der Schweiz mit Twint nach.

AHV & Sozialversicherungen für Selbständige

Wirst du von der SVA als selbständig anerkannt, zahlst du Beiträge an AHV, IV und EO. Diese richten sich nach deinem Reingewinn (Einnahmen minus geschäftsmässig begründete Ausgaben). Der Höchstsatz liegt bei rund 10 Prozent des Erwerbseinkommens; bei tieferen Einkommen greift eine sinkende Beitragsskala, und es gibt einen jährlichen Mindestbeitrag. Die konkreten Prozentsätze und Mindestbeträge werden periodisch angepasst – massgebend sind immer deine Ausgleichskasse und die offiziellen Angaben auf ahv-iv.ch.

Für nebenberufliche Tätigkeiten gibt es eine Sonderregel: Liegt dein Reingewinn aus dem selbständigen Nebenerwerb unter CHF 2’300 pro Jahr, werden die AHV-Beiträge nur auf dein Verlangen erhoben. Achtung – das betrifft ausschliesslich die AHV-Beiträge. Für die Steuererklärung musst du das Einkommen trotzdem angeben, egal wie klein es ist. Melde dich möglichst früh bei der Ausgleichskasse an: Erfährt sie erst über die Steuermeldung von deiner Tätigkeit, können Nachzahlungen und Verzugszinsen anfallen.

Mehrwertsteuer: ab wann die CHF-100’000-Grenze zählt

Für die Mehrwertsteuer (MWST) gibt es eine klare Schwelle: Liegt dein weltweiter Jahresumsatz unter CHF 100’000, bist du grundsätzlich von der MWST-Pflicht befreit. Erreichst oder überschreitest du diese Grenze, musst du dich bei der ESTV für die MWST anmelden (Grundlage: Art. 10 MWSTG). Massgebend ist der Umsatz über 12 Monate – nicht das Kalenderjahr allein. Die meisten Creator liegen zu Beginn unter dieser Grenze, aber es lohnt sich, deinen Umsatz im Blick zu behalten, damit dich die MWST-Pflicht nicht überrascht. Details findest du bei der ESTV zur Mehrwertsteuer.

Praxis-Tipps: zurücklegen, Buchhaltung, Belege

  • Lege einen Puffer zurück. Als Faustregel legen viele Selbständige einen Teil jeder Auszahlung für Steuern und AHV auf ein separates Konto. Wie viel sinnvoll ist, hängt von deinem Kanton und Gesamteinkommen ab – besprich das am besten mit einer Fachperson, statt eine feste Prozentzahl blind zu übernehmen.
  • Trenne privat und geschäftlich. Ein separates Konto für deine Creator-Einnahmen macht die Buchhaltung und die Umrechnung von USD deutlich einfacher.
  • Sammle alle Belege. Payout-Statements, Quittungen für Ausrüstung, Software-Abos und weitere geschäftliche Ausgaben – digital oder auf Papier.
  • Führe eine einfache Einnahmen-/Ausgaben-Liste. Das reicht als selbständig Erwerbende meist aus und erspart dir am Jahresende viel Stress.

Bevor du startest: Profil verifizieren und sichtbar werden

Sobald deine steuerlichen und administrativen Grundlagen stehen, geht es um Sichtbarkeit – und darum, dass Fans wirklich dein echtes Profil finden und nicht eine Kopie. Genau hier setzt WinkView an: ein SFW-Verzeichnis mit verifizierten Creator-Links. Ein verifizierter Eintrag reduziert Impersonation (also gefälschte Profile in deinem Namen) und lenkt Fans direkt auf deine offiziellen Kanäle.

Übernimm dazu deinen Eintrag bei WinkView und mach ihn zu deiner offiziellen Adresse. Wie du dein Profil auffindbar machst, siehst du im Creator-Verzeichnis, und wie Fans echte von falschen Links unterscheiden, erklärt die Seite offizielle Links finden. Und weil zu einem professionellen Auftritt auch der Schutz deiner Inhalte gehört, lohnt sich ein Blick in den Ratgeber OnlyFans-Bilder geleakt – was tun?.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich OnlyFans-Einkommen in der Schweiz überhaupt angeben?

Ja. Sämtliches Einkommen gehört in die Steuererklärung – auch Nebeneinkünfte und auch Auszahlungen auf ausländische Konten wie Wise oder Revolut. Wer Einnahmen verschweigt, riskiert Nachsteuern und Bussen.

Ab wann muss ich Mehrwertsteuer zahlen?

Grundsätzlich erst, wenn dein weltweiter Jahresumsatz CHF 100’000 erreicht oder überschreitet. Darunter bist du in der Regel von der MWST befreit. Massgebend ist der Umsatz über 12 Monate.

Zahle ich AHV auf meine OnlyFans-Einnahmen?

Wenn dich die SVA als selbständig anerkennt, ja – die Beiträge richten sich nach deinem Reingewinn. Bei einem nebenberuflichen Reingewinn unter CHF 2’300 pro Jahr werden AHV-Beiträge nur auf Verlangen erhoben; steuerlich musst du das Einkommen aber immer deklarieren.

Wie rechne ich USD-Auszahlungen für die Steuer um?

Mit den offiziellen Fremdwährungskursen der ESTV. Du kannst wählen zwischen dem publizierten Jahresmittelkurs oder dem jeweiligen Tageskurs. Beide sind für die Steuererklärung anerkannt.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Steuer-, AHV- und MWST-Regeln hängen stark von deinem Kanton und deiner persönlichen Situation ab und können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deine kantonale Steuerverwaltung, deine Ausgleichskasse oder an eine Treuhänderin bzw. einen Steuerberater. Die offiziellen Quellen (admin.ch, estv.admin.ch, ahv-iv.ch) sind im Text verlinkt.

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