Du verdienst mit OnlyFans oder Fansly Geld und wohnst in Österreich? Dann vorweg das Wichtigste: Diese Einnahmen sind steuerpflichtig, und es gelten österreichische Regeln. Genau daran scheitern die meisten Ratgeber zum Thema OnlyFans Steuern Österreich – sie erklären in Wahrheit deutsches Recht. Gewerbeamt, Gewerbesteuer, die 22.000-Euro-Kleinunternehmergrenze, ELSTER: All das gibt es in Österreich so nicht. In diesem Ratgeber bekommst du die österreichische Antwort mit den aktuellen Werten für 2026: Finanzamt Österreich, FinanzOnline, SVS, Kleinunternehmerregelung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG und die Einkommensteuer-Tarifstufen. Alles in du-Form, mit Quellen und ohne Panikmache.
Geprüft von der WinkView Redaktion · Zuletzt geprüft: 1. August 2026
Dieser Artikel erläutert die Regeln zur Besteuerung von Creator-Einnahmen in Österreich allgemein, recherchiert aus primären offiziellen Quellen (unten verlinkt: BMF/USP, WKO, SVS, RIS). Es handelt sich um allgemeine Informationen, nicht um eine individuelle steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung, und die Rechtslage kann sich ändern. Für Ihre eigene Situation wenden Sie sich an eine Steuerberaterin bzw. einen Steuerberater oder an die zuständige Behörde. Wie wir recherchieren und korrigieren, lesen Sie in unseren Redaktionellen Grundsätzen. Fehler gefunden? Sagen Sie es uns.
Das Wichtigste in Kürze
- Steuerpflichtig ab dem ersten Euro. Es gibt keinen Freibetrag, ab dem Einnahmen erst „zählen“. Es gibt nur Grenzen, ab denen du eine Erklärung abgeben musst.
- Erklärungspflicht 2026: ohne lohnsteuerpflichtige Einkünfte ab einem Einkommen über 13.539 Euro, mit Job oder Pension ab über 14.769 Euro (und mehr als 730 Euro Nebeneinkünften).
- Umsatzsteuer: Als Kleinunternehmerin bist du bis 55.000 Euro Jahresumsatz unecht befreit (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG, Grenze seit 1. Jänner 2025).
- SVS: Die Versicherungsgrenze für Neue Selbständige liegt 2026 bei 6.613,20 Euro Einkünften im Jahr.
- Kein Gewerbeschein nötig? Oft nicht – reine Abo-Einnahmen fallen typischerweise unter „Neue Selbständige“. Details im Schwesterartikel OnlyFans in Österreich anmelden.
Sind OnlyFans-Einnahmen in Österreich steuerpflichtig?
Ja. In Österreich ist jede natürliche Person mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig – und zwar mit dem Welteinkommen. Es spielt daher keine Rolle, dass OnlyFans ein britisches Unternehmen ist, dass die Auszahlung in US-Dollar erfolgt oder dass das Geld zuerst auf einem Wise- oder Revolut-Konto landet. Entscheidend ist, wo du wohnst.
Steuerlich handelt es sich um betriebliche Einkünfte. Ob sie als Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb eingeordnet werden, hängt von deiner konkreten Tätigkeit ab – der Steuersatz ist in beiden Fällen derselbe. Praktisch relevant ist die Einordnung vor allem für die Frage, ob du eine Gewerbeberechtigung brauchst. Genau das behandeln wir separat im Ratgeber OnlyFans in Österreich anmelden: Gewerbe, Neue Selbständige und Legalität.
Wichtig ist außerdem: Auch Sachbezüge sind Einnahmen. Wenn dir Marken Kleidung, Geräte, Kosmetik oder Reisen zur Verfügung stellen, zählt das laut WKO zu den Betriebseinnahmen. Das gilt für Content Creator generell, also auch für Creator auf Abo-Plattformen.
Ab wann musst du eine Steuererklärung abgeben?
Hier verwechseln viele zwei völlig verschiedene Dinge: „steuerpflichtig sein“ und „eine Erklärung abgeben müssen“. Steuerpflichtig sind deine Einnahmen immer. Ob du von dir aus eine Einkommensteuererklärung einreichen musst, hängt von deinem Gesamteinkommen ab. Für 2026 gelten laut Bundesministerium für Finanzen diese Grenzen:
| Deine Situation | Erklärungspflicht 2026 ab einem Einkommen von |
|---|---|
| Nur selbständige Einkünfte, kein Job, keine Pension | über 13.539 Euro |
| Job oder Pension plus OnlyFans (Nebeneinkünfte über 730 Euro) | über 14.769 Euro |
| Zwei oder mehr Dienstverhältnisse bzw. Pensionen gleichzeitig | über 14.769 Euro |
| Das Finanzamt fordert dich zur Abgabe auf | immer, unabhängig von der Höhe |
Der 730-Euro-Veranlagungsfreibetrag – und was er wirklich bedeutet
Der berühmte Betrag von 730 Euro stammt aus § 41 EStG. Er gilt nur, wenn du daneben lohnsteuerpflichtige Einkünfte hast, also angestellt bist oder eine Pension beziehst. Bleiben deine übrigen Einkünfte – darunter deine OnlyFans-Gewinne – insgesamt unter 730 Euro im Jahr, löst das für sich genommen keine Veranlagung aus. Über 730 Euro wird der Freibetrag eingeschliffen und ist bei 1.460 Euro vollständig aufgebraucht.
Zwei Missverständnisse dazu, die du oft in Foren liest:
- Die 730 Euro sind kein allgemeiner Freibetrag. Wer keinen Job hat und nur von Creator-Einnahmen lebt, kann sich nicht darauf berufen – für dich gilt dann die Grenze von 13.539 Euro.
- Die 730 Euro befreien nicht von der SVS. Die sozialversicherungsrechtliche Grenze ist eine ganz andere Zahl (siehe unten) und wird unabhängig davon geprüft.
Fristen: 30. April oder 30. Juni
Die Einkommensteuererklärung für ein Kalenderjahr ist in Papierform bis zum 30. April des Folgejahres, elektronisch über FinanzOnline bis zum 30. Juni des Folgejahres einzureichen. Als Unternehmerin bist du grundsätzlich zur elektronischen Abgabe verpflichtet. Die Fristen lassen sich auf begründeten Antrag verlängern, und wer von einer Steuerberatungskanzlei vertreten wird, hat im Rahmen der Quotenregelung deutlich länger Zeit (USP.gv.at).
Wie viel Einkommensteuer zahlst du? Die Tarifstufen 2026
Österreich besteuert progressiv in Stufen. Besteuert wird nicht dein Umsatz, sondern dein Einkommen, also der Gewinn nach Abzug der Betriebsausgaben und weiterer Positionen. Für 2026 wurden die Tarifgrenzen um 1,73 Prozent angehoben (Abschaffung der kalten Progression):
| Jahreseinkommen | Grenzsteuersatz 2026 |
|---|---|
| bis 13.539 Euro | 0 % |
| über 13.539 bis 21.992 Euro | 20 % |
| über 21.992 bis 36.458 Euro | 30 % |
| über 36.458 bis 70.365 Euro | 40 % |
| über 70.365 bis 104.859 Euro | 48 % |
| über 104.859 bis 1.000.000 Euro | 50 % |
| über 1.000.000 Euro | 55 % (befristet bis 2029) |
Entscheidend ist: Der jeweilige Satz gilt nur für den Einkommensteil innerhalb der Stufe. Wer 25.000 Euro Gewinn erzielt, zahlt nicht auf alles 30 Prozent. Ein Rechenbeispiel nach der vereinfachten WKO-Formel: Bei einem Einkommen von 25.000 Euro sind das 25.000 × 30 % − 4.907,00 = 2.593,00 Euro Einkommensteuer vor Absetzbeträgen. Das entspricht einem Durchschnittssteuersatz von rund 10,4 Prozent.
Achtung bei der Vorauszahlung: Das Finanzamt setzt nach deinem ersten Bescheid Einkommensteuervorauszahlungen fest. Im zweiten Jahr zahlst du also unter Umständen die Steuer für zwei Jahre gleichzeitig. Das ist der häufigste Grund für böse Überraschungen bei neuen Selbständigen.
Gewinn ermitteln: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, E1 und E1a
Für praktisch alle Creator ist die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung die richtige Gewinnermittlungsart. Zur doppelten Buchführung bist du erst ab mehr als 700.000 Euro Jahresumsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren verpflichtet – davon sind die allermeisten weit entfernt.
Eingereicht wird über FinanzOnline: das Formular E 1 als Hauptformular und die Beilage E 1a für die betrieblichen Einkünfte. Die E 1a ist eine standardisierte Aufstellung deiner Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Eine zusätzliche Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in Papierform musst du nicht beilegen.
Welche Betriebsausgaben sind typisch?
Abziehbar ist grundsätzlich alles, was betrieblich veranlasst ist. Für Creator kommen typischerweise in Frage:
- Die Plattformprovision von OnlyFans (in der Regel 20 Prozent des Umsatzes) sowie Zahlungs- und Auszahlungsgebühren.
- Technik: Kamera, Objektive, Licht, Mikrofon, Laptop, Smartphone. Bis zu einem Anschaffungswert von 1.000 Euro sofort absetzbar (geringwertige Wirtschaftsgüter, § 13 EStG), darüber verteilt über die Nutzungsdauer.
- Software- und Cloud-Abos, Bearbeitungsprogramme, Planungstools, VPN.
- Requisiten, Kostüme und Ausstattung, soweit sie nicht auch privat getragen bzw. genutzt werden.
- Anteilige Kosten für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer – aber nur unter den engen Voraussetzungen des § 20 EStG. Das ist erfahrungsgemäß der strittigste Punkt und gehört mit einer Fachperson besprochen.
- Steuerberatung, Kammerbeiträge, Website- und Hostingkosten, Werbung.
- Betrieblich veranlasste Reisekosten und Fahrtkosten.
Belege musst du sieben Jahre aufbewahren. Eine Registrierkasse brauchst du in aller Regel nicht: Die Registrierkassenpflicht greift erst ab 15.000 Euro Jahresumsatz und mehr als 7.500 Euro Barumsätzen – bei reinen Plattformzahlungen gibt es keine Barumsätze (WKO).
Gewinnfreibetrag und Basispauschalierung
Zwei österreichische Besonderheiten, die es in dieser Form weder in Deutschland noch in der Schweiz gibt:
- Gewinnfreibetrag (Grundfreibetrag): Für Gewinne bis 33.000 Euro stehen dir 15 Prozent als Grundfreibetrag zu, also maximal 4.950 Euro – ganz ohne Investition. Der Betrag mindert direkt dein steuerpflichtiges Einkommen.
- Basispauschalierung: Statt einzelne Ausgaben zu belegen, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Betriebsausgaben pauschal ansetzen. Ab 1. Jänner 2026 wurde die Umsatzgrenze von 320.000 auf 420.000 Euro angehoben und der Pauschalsatz von 13,5 auf 15 Prozent (maximal 63.000 Euro). Ob sich das für dich lohnt, hängt davon ab, wie hoch deine echten Ausgaben sind.
Umsatzsteuer: die Kleinunternehmergrenze von 55.000 Euro
Hier ist besondere Vorsicht geboten, denn diese Zahl hat sich vor Kurzem geändert und viele Blogbeiträge sind veraltet. Seit 1. Jänner 2025 liegt die österreichische Kleinunternehmergrenze bei 55.000 Euro (davor 35.000 Euro netto). Grundlage ist § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.
Was du dazu wissen solltest (Quelle: USP.gv.at / BMF, Stand 1. Jänner 2026):
- Die Grenze darf weder im laufenden noch im vorangegangenen Kalenderjahr überschritten worden sein. Hast du 2025 überschritten, ist die Befreiung 2026 weg – auch wenn du 2026 wieder darunter liegst.
- Es wird nicht mehr auf eine unterstellte Steuerpflicht hochgerechnet: Maßgeblich ist das gesamte vereinbarte Entgelt.
- Toleranzregel: Überschreitest du die Grenze um höchstens 10 Prozent, bleibt die Befreiung bis zum Jahresende bestehen. Bei mehr als 10 Prozent fällt sie sofort weg – und zwar ab genau jenem Umsatz, mit dem du sie überschreitest.
- Die Befreiung ist unecht: Du verrechnest keine Umsatzsteuer, darfst dafür aber auch keine Vorsteuer abziehen.
- Als Kleinunternehmerin musst du weder eine Umsatzsteuervoranmeldung noch eine Jahreserklärung abgeben.
- Der Regelsteuersatz in Österreich beträgt 20 Prozent. Wer über die Grenze kommt oder freiwillig zur Steuerpflicht optiert (Formular U 12, Bindung fünf Jahre), rechnet danach mit 20 Prozent ab.
Reverse Charge auf die Plattformprovision – der Punkt, den fast alle übersehen
OnlyFans wird von der Fenix International Limited mit Sitz im Vereinigten Königreich betrieben. Seit dem Brexit ist das Vereinigte Königreich für die Umsatzsteuer ein Drittland. Wenn ein ausländisches Unternehmen ohne Betriebsstätte im Inland eine Dienstleistung an ein österreichisches Unternehmen erbringt und der Leistungsort nach § 3a Abs. 6 UStG in Österreich liegt, geht die Steuerschuld auf dich als Leistungsempfängerin über – das ist das Reverse-Charge-System.
Praktisch heißt das: Die einbehaltene Provision kann als bezogene sonstige Leistung zu behandeln sein, für die du 20 Prozent Umsatzsteuer ans Finanzamt abführst. Wer regelbesteuert ist, zieht denselben Betrag gleichzeitig als Vorsteuer ab – unterm Strich also ein Nullsummenspiel. Wer aber Kleinunternehmerin ist, hat keinen Vorsteuerabzug. Dann wäre die Reverse-Charge-Umsatzsteuer eine echte Zusatzbelastung.
Zwei Punkte dazu ehrlich gesagt: Erstens hängt die konkrete Beurteilung davon ab, wie die Leistungsbeziehung zwischen dir, der Plattform und den Fans umsatzsteuerlich einzuordnen ist. Ob die Plattform als reine Vermittlerin oder als Leistungskommissionärin auftritt, kann das Ergebnis verändern, und das ist nichts, was ein Ratgeberartikel für dich verbindlich entscheiden kann. Das ist die eine Frage, die du mit einer österreichischen Steuerberatung klären solltest, bevor du deine erste Erklärung abgibst.
Zweitens die gute Nachricht, die belegbar ist: Empfangene Reverse-Charge-Leistungen zählen nicht in die Kleinunternehmergrenze hinein. Das BMF stellt das auf USP.gv.at ausdrücklich klar. Deine Provisionszahlungen an OnlyFans bringen dich also nicht schneller über die 55.000 Euro. Für Reverse-Charge-Umsätze brauchst du allerdings eine UID-Nummer; Kleinunternehmen bekommen sie auf Antrag mit dem Formular U 15.
SVS: Sozialversicherung und die Versicherungsgrenze
Neben dem Finanzamt gibt es in Österreich eine zweite Stelle, die Geld will: die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS). Und das ist der Posten, der Creator regelmäßig kalt erwischt, weil er in deutschen Ratgebern schlicht nicht vorkommt.
Wenn du ohne Gewerbeberechtigung selbständige Einkünfte erzielst, giltst du sozialversicherungsrechtlich als Neue Selbständige. Die Pflichtversicherung nach dem GSVG umfasst Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung sowie die Selbständigenvorsorge. Sie beginnt mit dem Tag, an dem du die Tätigkeit aufnimmst, und ist der SVS innerhalb eines Monats zu melden.
| SVS-Wert 2026 (Neue Selbständige) | Betrag |
|---|---|
| Versicherungsgrenze (Einkünfte pro Jahr) | 6.613,20 Euro |
| Beitragssatz Krankenversicherung | 6,80 % |
| Beitragssatz Pensionsversicherung | 18,50 % |
| Summe KV + PV | 25,30 % |
| Selbständigenvorsorge zusätzlich | 1,53 % |
| Unfallversicherung (fix, monatlich) | 12,95 Euro |
| Höchstbeitragsgrundlage GSVG (monatlich) | 8.085 Euro |
Liegen deine Einkünfte aus allen GSVG-pflichtigen Tätigkeiten unter der Versicherungsgrenze von 6.613,20 Euro, entsteht keine Pflichtversicherung als Neue Selbständige. Überschreitest du sie, wird die Versicherungsgrenze zugleich zur untersten Beitragsgrundlage.
Der 9,3-Prozent-Strafzuschlag
Diesen Punkt findest du in kaum einem Creator-Blog, und er kostet real Geld: Stellt die SVS erst nach Vorliegen deines Einkommensteuerbescheids fest, dass du die Versicherungsgrenze überschritten hast, schreibt sie einen Strafzuschlag von 9,3 Prozent vor. Der entfällt, wenn du das Überschreiten binnen acht Wochen ab Ausstellung des maßgeblichen Einkommensteuerbescheids selbst meldest. Trag dir das nach jedem Bescheid ein.
Wer sicher weiß, dass er über die Grenze kommt, kann eine Überschreitungserklärung abgeben und ist damit ohne weitere Prüfung pflichtversichert. Umgekehrt gibt es für Kleinunternehmerinnen eine Ausnahmemöglichkeit von der Kranken- und Pensionsversicherung, wenn Einkünfte unter 6.613,20 Euro und Umsatz unter 55.000 Euro bleiben und bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllt sind (etwa: in den letzten 60 Monaten nicht mehr als 12 Monate GSVG-pflichtversichert). Diese Ausnahme muss beantragt werden – und sie bedeutet, dass du aus dieser Tätigkeit keinen Kranken- und Pensionsversicherungsschutz hast.
Die Nachzahlungsfalle im dritten Jahr
Die SVS schreibt zunächst vorläufige Beiträge vor, und zwar auf Basis der Einkünfte aus dem drittvorangegangenen Kalenderjahr. Wer im ersten Jahr wenig und im dritten Jahr viel verdient, zahlt anfangs also zu wenig – und bekommt später eine Nachbelastung. Genau deshalb ist ein Rücklagenkonto für Creator keine nette Idee, sondern Pflichtprogramm.
US-Dollar-Auszahlungen richtig umrechnen
OnlyFans zahlt üblicherweise in US-Dollar aus. Für deine Aufzeichnungen und die Steuererklärung brauchst du Euro-Beträge. Als Einnahmen-Ausgaben-Rechnerin gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip: Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem das Geld tatsächlich bei dir eingeht, nicht der Zeitpunkt des Abonnements. Rechne konsequent nach einer nachvollziehbaren Methode um und dokumentiere sie – etwa mit dem Kurs am Zuflusstag laut Kontoauszug oder Plattform-Statement. Wechselkursdifferenzen zwischen Gutschrift auf dem Plattformkonto und tatsächlicher Auszahlung gehören ebenfalls erfasst. Lade dir dazu deine Payout-Statements regelmäßig herunter; rückwirkend ist das oft mühsam.
Was das Finanzamt ohnehin erfährt
Die Vorstellung, Einnahmen aus dem Ausland blieben unsichtbar, ist überholt. Mit dem Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG), der österreichischen Umsetzung der EU-Richtlinie DAC7, gilt seit 1. Jänner 2023 eine jährliche Meldepflicht für Plattformbetreiber. Die Daten laufen über FinanzOnline beim BMF zusammen und werden zwischen den Staaten automatisch ausgetauscht.
Ehrlicherweise gehört dazu die Einschränkung: Das DPMG erfasst bestimmte „relevante Tätigkeiten“, und ob eine konkrete Abo-Plattform mit Sitz außerhalb der EU darunter fällt, hängt von ihrer Einstufung und den jeweiligen Abkommen ab. Wir behaupten hier bewusst nicht, dass OnlyFans österreichische Creator meldet – dafür haben wir keine belastbare Primärquelle gefunden. Unabhängig davon gilt: Zahlungseingänge auf österreichischen Konten sind über das Kontenregister und im Rahmen von Prüfungen zugänglich, und eine nicht erklärte Einnahme bleibt eine Abgabenverkürzung. Wer nachträglich reinen Tisch machen will, sollte die Möglichkeit einer Selbstanzeige nach § 29 FinStrG mit einer Fachperson besprechen, bevor irgendetwas ans Finanzamt geht – die Reihenfolge ist dabei entscheidend.
Österreich, Deutschland, Schweiz: bitte nicht verwechseln
Weil österreichische Suchende ständig deutsche Antworten serviert bekommen, hier die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:
| Thema | Österreich | Nicht verwechseln mit |
|---|---|---|
| Zuständige Steuerbehörde | Finanzamt Österreich, Portal FinanzOnline | ELSTER (DE), kantonale Steuerverwaltung (CH) |
| Sozialversicherung | SVS, GSVG-Pflichtversicherung | Krankenkasse/DRV (DE), AHV-Ausgleichskasse (CH) |
| Umsatzsteuergrenze | 55.000 Euro (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG) | 25.000/100.000 Euro (DE), 100.000 CHF (CH) |
| Gewerbesteuer | gibt es nicht | Gewerbesteuer an die Gemeinde (DE) |
| Gewerbeanmeldung | oft nicht nötig, siehe „Neue Selbständige“ | Pflicht bei jedem Gewerbe (DE) |
Wenn du in der Schweiz wohnst oder dorthin ziehst, gelten wieder ganz andere Regeln – dazu haben wir den eigenen Ratgeber OnlyFans-Einnahmen versteuern in der Schweiz und OnlyFans in der Schweiz anmelden.
Praxis-Checkliste für österreichische Creator
- Betriebseröffnung innerhalb eines Monats beim Finanzamt melden und einen FinanzOnline-Zugang einrichten.
- Tätigkeit innerhalb eines Monats bei der SVS melden bzw. die Versicherungsgrenze im Blick behalten.
- Ein eigenes Konto nur für Creator-Einnahmen führen. Das erspart dir bei jeder Prüfung Diskussionen.
- Payout-Statements monatlich herunterladen und mit dem Kontoauszug abgleichen.
- Eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Liste führen (Datum, Betrag USD, Kurs, Betrag EUR, Beleg).
- Rücklage für Einkommensteuer und SVS bilden – die Höhe hängt von deinem Gewinn ab, deshalb nennen wir hier bewusst keine pauschale Prozentzahl.
- Umsatz laufend gegen die 55.000-Euro-Grenze prüfen, inklusive Vorjahr.
- Nach jedem Einkommensteuerbescheid die Acht-Wochen-Frist für die SVS-Meldung prüfen.
- Belege sieben Jahre aufbewahren.
Wenn die Administration steht: sichtbar werden, ohne kopiert zu werden
Sobald Finanzamt und SVS abgehakt sind, geht es um das eigentliche Geschäft – und darum, dass Fans wirklich dein Profil finden und nicht eine Kopie. Gefälschte Profile sind für Creator kein Randthema: Sie kosten Umsatz, schaden dem Ruf und tauchen oft weit oben in der Suche auf.
Genau dafür gibt es WinkView: ein SFW-Verzeichnis mit verifizierten, offiziellen Creator-Links. Übernimm deinen Eintrag bei WinkView und mach ihn zu deiner offiziellen Adresse. Wie Fans echte von falschen Links unterscheiden, erklärt die Seite offizielle Links finden, und woran man Maschen erkennt, liest du unter OnlyFans-Betrug erkennen. Wer die Plattform noch nicht kennt, startet am besten bei Wie funktioniert OnlyFans? oder beim Vergleich der OnlyFans-Alternativen.
Häufige Fragen: OnlyFans Steuern in Österreich
Ab wie viel Euro muss ich OnlyFans-Einnahmen in Österreich versteuern?
Steuerpflichtig sind sie ab dem ersten Euro. Eine Einkommensteuererklärung musst du 2026 abgeben, wenn dein Einkommen ohne lohnsteuerpflichtige Einkünfte über 13.539 Euro liegt oder – wenn du daneben angestellt bist bzw. eine Pension beziehst – über 14.769 Euro und deine Nebeneinkünfte mehr als 730 Euro betragen.
Muss ich auf OnlyFans-Einnahmen 20 Prozent Umsatzsteuer zahlen?
Nicht, solange du unter der Kleinunternehmergrenze von 55.000 Euro Jahresumsatz bleibst und die Grenze auch im Vorjahr nicht überschritten hast. Dann bist du unecht steuerbefreit, verrechnest keine Umsatzsteuer und hast auch keinen Vorsteuerabzug. Darüber gilt der Regelsteuersatz von 20 Prozent.
Zahle ich SVS-Beiträge auf meine OnlyFans-Einnahmen?
Als Neue Selbständige entsteht die GSVG-Pflichtversicherung, wenn deine Einkünfte 2026 die Versicherungsgrenze von 6.613,20 Euro pro Jahr überschreiten. Der Beitragssatz für Kranken- und Pensionsversicherung liegt bei 25,30 Prozent, dazu kommen 1,53 Prozent Selbständigenvorsorge und 12,95 Euro monatlich Unfallversicherung.
Wie melde ich meine Tätigkeit dem Finanzamt?
Eine Betriebseröffnung ist innerhalb eines Monats dem Finanzamt zu melden, in der Praxis mit dem Fragebogen zur Betriebseröffnung. Danach bekommst du eine Steuernummer und reichst deine Erklärungen über FinanzOnline ein. Den Ablauf beschreiben wir Schritt für Schritt im Ratgeber OnlyFans in Österreich anmelden.
Kann ich die 20 Prozent Plattformprovision absetzen?
Ja, die Provision ist betrieblich veranlasst und damit als Betriebsausgabe abziehbar. Getrennt davon ist die umsatzsteuerliche Behandlung zu prüfen, weil die Plattform ihren Sitz im Vereinigten Königreich hat und Reverse Charge in Betracht kommt. Diese Frage solltest du individuell klären lassen.
Gelten die deutschen Regeln auch in Österreich?
Nein. Weder die deutsche Kleinunternehmergrenze noch die Gewerbesteuer, die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt oder ELSTER gelten in Österreich. Auch die Schweizer Regeln (AHV, 100.000 Franken MWST-Grenze) sind nicht übertragbar. Verlass dich ausschließlich auf österreichische Quellen wie BMF, WKO und SVS.
Quellen
- USP.gv.at / BMF: Kleinunternehmen (Regelung seit 1. Jänner 2025)
- USP.gv.at / BMF: Einkommensteuer-Tarifstufen 2026
- USP.gv.at / BMF: Einkommensteuererklärung, Erklärungspflicht und Fristen
- USP.gv.at / BMF: Reverse Charge System
- WKO: Neue Selbständige, Versicherungsgrenze und Beitragssätze
- WKO: Sozialversicherung der Kleinunternehmer
- WKO: Aktuelle Werte Einkommen-/Körperschaftsteuer 2026
- WKO: Steuerinfos für Neugründer
- SVS – Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen
- Bundesministerium für Finanzen (BMF)
Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Steuersätze, Grenzbeträge, Beitragssätze und Fristen ändern sich in Österreich jährlich und hängen stark von deiner persönlichen Situation ab. Für verbindliche Auskünfte wende dich an das Finanzamt Österreich, die SVS oder an eine Steuerberaterin bzw. einen Steuerberater. Alle Zahlen in diesem Beitrag stammen aus den oben verlinkten offiziellen Quellen mit Stand Jänner 2026. Stand der Redaktion: August 2026.
Wir sind keine Steuerberater
WinkView ist keine Steuerberatung, und dieser Artikel ist keine Steuerberatung. Er erklärt die allgemeinen Regeln, recherchiert aus den im Text verlinkten offiziellen Quellen, und kann deine persönliche Situation nicht berücksichtigen. Bevor du etwas einreichst oder eine Entscheidung darauf stützt, lass dir die Details von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater oder direkt von der zuständigen Behörde bestätigen. Regeln ändern sich, und die Verantwortung für deine Erklärung bleibt bei dir.

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